Parzellen

Die Freude zu Sähen, Gestalten und zu Ernten (und zu Verzehren) lockt Sie?

 Wahrscheinlich kennen Sie schon die vielen Vorteile, wie z.B. der gebundene Pachtzins, der besonderer Kündigungsschutz und viele weitere, die ein Kleingarten für Sie hat und interessieren sich für einen eigene Parzelle.

 Einige Regeln und Einschränkungen sind zu beachten und – da so vom Gesetzgeber aus guten Grund so vorgegeben – auch nicht verhandelbar.

 Sie müssen Ihre Parzelle in einem gepflegten und kleingärtnerischen Zustand halten.

 Eine der wichtigsten Dinge im Kleingärtnerverein sind die Gemeinschaftstunden. Zur Pflege und Unterhalt der Gemeinschaftsanlage sind alle Pächter gehalten, Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Nur durch die Zusammenarbeit aller Pächter kann die Kleingartenanlage gepflegt und erhalten werden. Jeder Gartenfreund sollte daran denken, dass unsere Anlage ein Teil des öffentlichen Grüns der Stadt Bergisch Gladbach ist und deshalb sollte sie – auch für die Öffentlichkeit – in einem ordentlichen Zustand gehalten werden.

 Grundsätzlich gilt: wer sein Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage bei der Gemeinschaftsarbeit mitzuwirken. Betrachten Sie daher die Gemeinschaftsarbeit nicht als notwendiges Übel, sonder als unabdingbare Voraussetzung zur Erhaltung unserer Anlage. Alter und körperliche Verfassung berücksichtigen die Art der Arbeiten. Nutzen Sie die Möglichkeit, während der Gemeinschaftsarbeit sich mit anderen Mitglieder des Vereins auszutauschen. Von jedem Pächter müssen pro Jahr 9 Stunden Gemeinschaftsarbeit geleistet werden.

 An laufenden Kosten sollten Sie für Pacht, Vereinsbeiträge und Versicherungen ungefähr 250,-€ bis 350,-€ pro Jahr kalkulieren. Zu den jährlichen Zahlungen können noch vereinbarte Sonderbeiträge sowie Zahlungen für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit usw. hinzukommen.

 Die Parzellen werden von unserem Kleingartenverein verpachtet. Die Anpflanzungen, Laube, Wege, Zäune usw. können vom jeweiligen Vorpächter gegen Zahlung einer Entschädigung übernommen werden. Die Höhe dieser Entschädigung (= der Wert) der Parzelle wird durch Sachverständige des Landesverbandes unabhängig ermittelt. Bitte bedenken Sie, dass ein Kleingarten KEINE Immobilie ist!

 Denken Sie bitte vor einer Bewerbung um einen Kleingarten an o.g. Regeln!

 Die Parzellen werden nur über den Vereinsvorstand vergeben. Übergabevereinbarungen mit derzeitigen Unterpächter sind unwirksam, ebenso ist eine Unterverpachtung durch derzeitige Parzellenpächter nicht möglich. Um eine Parzelle pachten zu können, müssen Sie Mitglied in unserem Kleingartenverein sein.

 Haben Sie Interesse an einer Parzellen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sobald eine Parzelle frei wird, bieten wir diese den Interessenten der Warteliste an. Eine Reihenfolge auf der Warteliste oder eine Verpflichtung Ihrerseits, eine bzw. die nächste freie Parzelle auch nehmen zu müssen, gibt es nicht. Kosten und Pflichten entstehen Ihnen erst mit Abschluss eines Pachtvertrages mit uns.
Wir führen eine sehr lange Warteliste, so dass das Los über die Vergabe freiwerdender Parzellen entscheiden muss. Daher könnte es mit extrem viel Glück auch recht schnell gehen, jedoch ist eine sehr lange Wartezeit leider realistischer.

  Für weitere Fragen haben eine Liste der uns häufig gestellter Fragen für Sie zusammen gestellt.

 Unten genannte Parzellen stehen zur Neu-Verpachtung an:

Nr.: Beschreibung Wertermittlung
zur Zeit keine freien Gärten verfügbar

Vielen Dank.