kleingärtnerische Nutzung

Eine kleingärtnerische Nutzung setzt unter anderem voraus, dass

  • Ihre Laube einschließlich überdachtem Freisitz kleiner als 24m² ist
  • Ihre Laube nicht zum Dauerwohnen geeignet ist
  • nur ein Baukörper in der Parzelle errichtet wird
  • mindestens 1/3 der Fläche Ihrer Parzelle zum Anbau von Gartenerzeugnissen zum Eigenbedarf genutzt wird
  • kein Baum höher als 4m wird
  • keine Park­ oder Waldbäume (z.B. Koniferen) gepflanzt sind
  • der Gemeinschaftsweg an Ihrer Parzelle zur Hälfte von Ihnen sauber gehalten wird
  • Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen.