Eine kleingärtnerische Nutzung setzt unter anderem voraus, dass
- Ihre Laube einschließlich überdachtem Freisitz kleiner als 24m² ist
- Ihre Laube nicht zum Dauerwohnen geeignet ist
- nur ein Baukörper in der Parzelle errichtet wird
- mindestens 1/3 der Fläche Ihrer Parzelle zum Anbau von Gartenerzeugnissen zum Eigenbedarf genutzt wird
- kein Baum höher als 4m wird
- keine Park oder Waldbäume (z.B. Koniferen) gepflanzt sind
- der Gemeinschaftsweg an Ihrer Parzelle zur Hälfte von Ihnen sauber gehalten wird
- Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen.