häufig gestellte Fragen

Hier haben wir für Sie die uns häufig gestellten Fragen zusammen getragen:

Wie lange muss man auf einen Garten warten?

Das ist sehr schwer zu sagen. Es kann wenige Wochen, aber auch mehrere Jahre dauern, bis ein Garten frei wird. Manchmal leider auch nie. Seit einigen Jahren erleben wir einen regelrechten Ansturm auf freie Parzellen. Wir führen eine sehr lange Warteliste, so dass das Los über die Vergabe freiwerdender Parzellen entscheiden muss und leider viele Interessenten leer ausgehen.

Kann man die Wartezeit verkürzen?

Leider gibt es keine Möglichkeit, die Wartezeit auf eine freie Parzelle irgendwie zu verkürzen. Es muss erst ein bestehender Pächter seinen Pachtvertrag kündigen.
Lesen Sie ein gutes Buch, lernen Sie eine Fremdsprache oder tun Sie, was Ihnen auch immer die Zeit nicht langweilig werden lässt

Helfen Spenden bei der Gartenvergabe?

Nein! Definitiv nein – Versprechungen oder Spenden wirken eher abschreckend auf eine Gartenvergabe („Mit diesen Interessenten stimmt wohl etwas nicht“).

Die Wartezeit ist Ihnen zu lang, kann man sich beschweren?

Ja, aber deswegen wird auch kein Garten schneller frei.

Fallen während der Wartezeit Kosten an?

Nein, wir erheben keinerlei Gebühren. Eventuell fallen Ihnen Kosten für den Emailversand oder Telefongespräche an.

 


Mit welchen Einmalkosten muss man rechnen?

Die Anpflanzungen, Laube, Wege, Zäune usw. können vom jeweiligen Vorpächter gegen Zahlung einer Entschädigung übernommen werden. Die Höhe dieser Entschädigung (= der Wert) der Parzelle wird durch Sachverständige des Landesverbandes unabhängig ermittelt. Diese Wertermittlung erhalten Sie vor Vertragsabschluss.
Zusätzlich fällt ein pauschaler einmaliger Ausgleich in Höhe von 75,-€ für die bereits in der Vergangenheit von der Gemeinschaft erbrachten Leistungen an den Verein an.
Bitte bedenken Sie, dass ein Kleingarten KEINE Immobilie, KEINE Kapitalanlage und KEIN Investitionsobjekt ist und KEINE Wertsteigerung erfährt!

Mit welchen laufenden Kosten muss man kalkulieren?

An laufenden Kosten sollten Sie für Pacht, Vereinsbeiträge und Versicherungen ungefähr 250,-€ bis 350,-€ pro Jahr kalkulieren, auch abhängig von Ihrem Wasserverbrauch. Zu den jährlichen Zahlungen können noch vereinbarte Sonderbeiträge sowie Zahlungen für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit usw. hinzukommen.

 


Welche Daten muss man bei Interesse an einem Garten nennen?

Zumindest Ihren Name und Ihre Kontaktdaten (email Adresse und/oder Telefonnummer sind völlig ausreichend) benötigen wir, um mit Ihnen in Kontakt kommen zu können.

Welche Daten speichern bzw. verarbeiten wir?

Wir speichern Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten (email Adresse und/oder Telefonnummer) sowie, da technisch bedingt, die Informationen, die Sie uns per Mail oder Kontaktformular senden.

Geben wir Ihre Daten weiter?

Nein. Ihre Daten werden nur zur Kontaktaufnahme durch uns verwendet.

Erhalten Sie Werbung?

Zumindest nicht von uns.

 


Sie stehen auf der Warteliste, müssen Sie auch einen Garten nehmen?

Nein.

Sie haben ein Angebot für eine freie Parzelle zugeschickt bekommen, wie geht es jetzt weiter?

Am besten, Sie schauen sich die freie Parzelle bei nächster Gelegenheit erstmal an. Kommt diese in Frage, geben Sie uns bitte direkt Bescheid. Anschließend würden Sie das Protokoll der Wertermittlung, die Kontaktdaten für eine Innenbesichtigung der Laube und des Gartens sowie eine Einladung zu einer kurzen Kennlernrunde erhalten. Hier können Sie dann direkt alle noch offenen Fragen klären.

Was passiert, wenn Sie einen angebotenen Garten nicht nehmen?

Dann bekommt jemand anderes den freien Garten. Kosten fallen für Sie hier nicht an. Wann der nächste Garten frei wird, können wir nicht vorhersagen.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um einen Kleingarten zu erhalten?

Sie sollten die deutsche Sprache in Wort und Schrift ausreichend beherrschen (alle Verträge, Aushänge, Beschlüsse, Versammlungen usw. sind auf deutsch). Sie sollten Bürger der Europäischen Union sein und Ihren ständigen Wohnsitz im näheren Umfeld der Kleingartenanlage haben (wozu wollen Sie überhaupt einen Garten bei uns, wenn Sie hunderte Kilometer entfernt wohnen?). Sie müssen volljährig und in der körperliche Lage sein, eine Parzelle entsprechend selbst zu bewirtschaften.

Ihnen gefallen die Regeln eines Kleingartens nicht

Einige Regeln und Einschränkungen sind zu beachten und – da so vom Gesetzgeber aus guten Grund so vorgegeben – auch nicht verhandelbar.
Hier wäre es ehrlicher und für Sie besser, Sie suchen sich für Ihren Traum eine andere Lösung – langfristig würden Sie einen Kleingarten nur als Belastung empfinden.

Sie möchten den angebotenen Garten nehmen

Wir haben Sie in der Kennlernrunde nicht zu sehr verschreckt und die Bedingungen, die ein Kleingarten mit sich bringt, passen Ihnen. Dann Daumen drücken und hoffen, dass Sie den Zuschlag erhalten.

Sie haben den Zuschlag für den Garten bekommen

Herzlichen Glückwunsch. Jetzt nur nicht übermütig werden und irgendwas unterschrieben, kaufen oder bestellen. Wir kommen auf Sie mit einem Vorschlag für einen Übergabetermin zu. Wir bereiten alle Vertragsunterlagen vor. Zum vereinbarten Übergabetermin werden die scheidenden Pächter, Sie und der Vereinsvorstand anwesend sein und alle notwendigen Verträge geschlossen.

Welche Kosten kommen jetzt auf Sie zu?

Mit Unterzeichnung der Verträge sind Sie Mitglied in einem Kleingartenverein und Pächter eines Kleingartens mit allen Rechten und Pflichten. An Kosten fallen direkt der vereinbarte Übergabepreis sowie einen pauschalen einmaligen Ausgleich in Höhe von 75,-€ für die bereits in der Vergangenheit von der Gemeinschaft erbrachten Leistungen an den Verein an. Die jährlich anfallenden Kosten, wie z.B. Mitgliedsbeitrag, Pacht, Wasserkosten usw. werden einmal jährlich – meißtens nach dem Jahreswechsel – abgerechnet. Darüber erhalten Sie jedes Jahr eine schriftliche Rechnung.

Sie haben schon einen Vertrag mit dem bisherigen Pächter geschlossen.

Jetzt ist guter Rat teuer: Nehmen Sie sich am besten einen Anwalt und versuchen Sie, Ihr Geld von Ihrem Vertragspartner zurück zu erhalten. Sie haben keinen Pachtvertrag und können die Parzelle – auf der sich vermutlich Ihre gekauften Sachen befinden – nicht nutzen.

 


Dürfen Sie in Ihrer Kleingartenlaube übernachten?

Gelegentliches – z.B. um einmalig über das Wochenende im Garten zu bleiben – Übernachten in der Gartenlaube wird geduldet. Dauerhaftes Wohnen, auch nur vorübergehend, ist nicht gestattet.

Dürfen Sie in Ihrem Kleingarten grillen?

Ja, solange Ihre Nachbarn dadurch nicht (z.B. durch Lärm oder Rauch) belästigt werden.

Sie haben keine Lust mehr auf Ihre Parzelle – was müssen Sie jetzt tun?

Kündigen Sie bitte beim Vorstand Ihren Pachtvertrag. Anschließend wird eine Wertermittlung durchgeführt. Die weitere Vertragsabwicklung, wie z.B. die Übergabe der Parzelle an einen Nachfolger, erfolgt dann direkt über den Vorstand.